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Praxis der Strafzumessung
Zum Werk Das Recht der Strafzumessung ist gesetzlich nur in wenigen Vorschriften des Strafgesetzbuches geregelt, ausschlaggebend für die Höhe der Strafe ist stets die individuelle Würdigung von Tat und Täter durch die Strafrichterschaft. Für diese, aber auch für die mit der Vorbereitung des Plädoyers oder einer Rechtsmittelschrift befasste Staatsanwaltschaft bzw. Strafverteidigerin oder Strafverteidiger ist eine genaue Kenntnis der Strafzumessungspraxis daher ...

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